Ferienhaus Linde
 
 

WLAN-Vereinbarung 

Liebe Gäste,


wir freuen uns, Ihnen kostenloses Internet in unserer Ferienunterkunft anbieten zu können.

Damit alles reibungslos abläuft, haben wir diese Nutzungsvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, falls Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten.


NUTZUNG UND VERFÜGBARKEIT

Der Mieter hat während seines Aufenthalts in der Ferienunterkunft die Möglichkeit der kostenlosen Mitbenutzung des vorhandenen WLAN-Zugangs. Dies ist ein Service, der vom Vermieter angeboten wird und jederzeit widerruflich ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Betrieb des WLANs jederzeit ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Auch der Zugang zu bestimmten Seiten oder Diensten über das WLAN
kann jederzeit durch den Vermieter gesperrt werden. Dies betrifft beispielsweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten. Der Vermieter übernimmt zudem keine Gewähr hinsichtlich Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.


ZUGANG

Durch die Eingabe von Benutzername und Passwort hat der Mieter Zugang zum WLAN.
Die Zugangsdaten werden dem Mieter vom Vermieter mitgeteilt und sind ausschließlich für dessen persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, daher verpflichtet sich der Mieter, die Zugangsdaten stets geheim zu halten. Zudem hat der Vermieter das Recht, das Passwort für den Internetzugang jederzeit zu ändern. Insgesamt wird der Zugang zum WLAN für den Mieter lediglich über den gebuchten Mietzeitraum gestattet.


HAFTUNG


Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die Nutzung des WLANs und sämtliche Risiken, die hieraus entstehen können. Der Internetzugang, den der Vermieter zur Verfügung stellt, beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz. Der zur Verfügung gestellte WLAN-Anschluss ist lediglich mit einer WPA2-Verschlüsselung ausgestattet, welche den Datenverkehr vor dem Zugriff durch Dritte schützt. Weitere Schutzeinrichtungen
obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters. Der Vermieter weist deshalb an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Mieter obliegt, sein Endgerät mit einer Virenschutzsoftware zu schützen. Hierfür ist eine Firewall oder ein Virenschutz geeignet.
Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden an digitalen Medien oder Endgeräten des Mieters, welche durch die Internetnutzung verursacht wurden. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich in den Fällen, in denen der Schaden vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.


ANSPRÜCHE VON DRITTEN


Der Mieter entbindet den Vermieter von allen Kosten und Aufwänden, die durch eventuelle Ansprüche Dritter entstehen, falls diese auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses oder eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter zurückzuführen sind. Der Mieter ist außerdem für die Nutzung des WLANs und aller daraus resultierenden Kosten verantwortlich. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte. Der Mieter stimmt zu, dass er für alle Kosten, die aus der Nutzung des WLANs entstehen, selbst verantwortlich ist.

VERANTWORTLICHKEIT DES MIETERS


Bei der Nutzung des Internetzugangs müssen vom Mieter alle bundesdeutschen Gesetze eingehalten werden. Der Mieter stimmt zu, den Internetzugang nicht für die folgenden oder ähnliche Zwecke zu verwenden:

 Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich
geschütztem Material (Filesharing) oder Schadsoftware (Viren)

 Download von nicht legalen Inhalten

 Versand von belästigenden, bedrohenden, gewalthaltigen, verleumderischen,
entehrenden, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten

 Versand von Massenbenachrichtigungen oder Werbung (Spam)

 Aktivitäten, die gegen geltendes Recht insbesondere das Kinder- und Jugendschutzgesetz in irgendeiner Art verstoßen


DATENSCHUTZ


Der Benutzername und die Verbindungsdaten (IP-Adresse, MAC-Adresse,Nutzungszeiten) werden gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungs-, Fehler- oder Missbrauchsanalyse notwendig ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Benutzerinformationen jederzeit zu offenbaren, wenn dies als erforderlich erachtet wird, um den geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens der
Verfolgungsbehörden zu entsprechen. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er über die bestehenden Regeln
informiert wurde und er die deutschen Gesetze einhalten wird.

 
 
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